VerpackG: Kein Warenversand mehr für die Umwelt

 

VerpackG für Online-Händler: Kein Warenversand mehr für die Umwelt

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde ursprünglich eingeführt, um Hersteller dazu zu bringen, Waren und Verpackungen möglichst umweltfreundlich / wieder verwertbar herzustellen. Das ist auch eine gute Idee, denn die Umwelt liegt uns allen ja am Herzen. Hierzu wurde auch das Duale System / der Grüne Punkt eingeführt.

Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019

Zum 01.01.2019 tritt nun an Stelle der VerpackV das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Es beinhaltet gravierende negative Regelungen für Online-Händler.

Die schwerwiegendste Änderung ist, dass der Online-Händler per Gesetz zum “Hersteller” der Verpackung wird. Ein Online-Händler, der Verpackungen kauft, um seine Ware zu verschicken, wird also durch das VerpackG zu einem Hersteller, der z. B. eine Papierfabrik hat und Umschläge herstellt. Hersteller unterliegen bereits der Pflicht, sich zu registrieren und für die Entsorgung der systembeteiligungpflichtigen Verpackungen eine Abgabe zu zahlen.

Das VerpackG regelt durch diese Änderung ausdrücklich, dass Online-Händler sich am Dualen System beteiligen müssen. Um hier teilzunehmen, muss zwingend die Registrierungsnummer, die die neu gegründete „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ vergibt, angegeben werden.

Mehr über die Stiftung: https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_Zentrale_Stelle_Verpackungsregister

Das Gesetz legt fest, dass Umschläge für den Versand keine Transportverpackung sind (nicht registrierpflichtig, keine Abgabe an das Duale System), sondern Verpackungen, die unter die o. g. Registrierungspflicht fallen.

Abgesehen davon, dass wir das als Abzocke ansehen (es wird 2x für die gleiche Sache Gebühr erhoben: Der Hersteller (= Produzent) von Briefumschlägen, Klebeband etc. zahlt Geld an die Dualen Systeme für die spätere Entsorgung, beim Händler (= Vertreiber im Sinne des Gesetzes) wird noch einmal für den gleichen Umschlag, das gleiche Klebeband etc. Gebühr erhoben für die spätere Entsorgung), steht der finanzielle Aufwand* in keinem Verhältnis zu unseren Einnahmen. Von zusätzlichem Zeitaufwand durch diverse Dokumentations- und Nachweispflichten etc. gar nicht zu reden. Auch hier würden weitere Kosten durch zusätzliche Prüfer und Bestätigungen entstehen. Das alles ist für unseren kleinen Online-Shop nicht mehr leistbar.

*So kleine Mengen, wie wir für den Versand verbrauchen, kann man bei den Dualen Systemen übrigens gar nicht angeben. Lizenzierungspflichtig in einem Dualen System sind auch bereits benutzte Kartons und anderes Packmaterial, sogar alte Zeitungen. Zusätzlich lizenzierungspflichtig sind auch Aufkleber, Klebebändchen etc.

Bemerkenswert und in unseren Augen zusätzlich ungerecht ist es, dass z. B. „Coffee-to-go“-Verpackungen keinerlei Lizenzpflicht unterliegen. Aber das nur am Rande.

Im Detail kann man sich das alles im Gesetzestext durchlesen:

https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verpackungsgesetz+-+VerpackG&f=1

Auswirkungen des VerpackG auf uns

Wir sind ein Kleinunternehmer und haben uns auf die Herstellung von Nischen- und Spezialprodukten spezialisiert, die wir bislang in unserem Online-Shop vertrieben haben.

Da ab dem 01.01.2019 ohne Registrierung bei der Stiftung und finanzieller Beteiligung an einem Dualen System der Versand unserer Ware in Deutschland verboten ist, versenden wir ab Stichtag keine physische Ware mehr in Deutschland.

Wir haben unser Geschäft mit viel Zeit und Mühe aufgebaut und unseren Kunden den bestmöglichen Service geboten. Mit dem VerpackG sind wir als kleiner Online-Händler – wie natürlich auch alle anderen Online-Händler in Deutschland – negativ betroffen.

Wir hätten außerdem erwartet, dass die IHK, Kammern u.ä. sich dafür einsetzen, dass Online-Kleinunternehmer nicht der Registrierungspflicht unterliegen und hoffen, dass sich hier noch eine Nachbesserung bzw. Änderung des Gesetzes ergibt.

So lange dürfen wir unsere Ware (die übrigens in Deutschland hergestellt wird, z. B. unsere Bücher über Print on Demand) leider nicht mehr in Deutschland verkaufen.

Und der Versand innerhalb der EU?

Wir haben glücklicherweise auch Freunde außerhalb Deutschlands, die gerne unsere Ware kaufen. Wie sieht es da mit dem EU-Gesetz aus, welches seit dem 03.12.2018 gilt?

“EU-weit gleiche Konditionen beim Online-Shopping: Ab dem 3. Dezember 2018 müssen Händler aus der EU überall in der EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren – egal, von wo die Internetseite aufgerufen wurde. Das sogenannte Geoblocking wird abgeschafft. Bisher konnten Händler für Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten den Zugang zu einer Internetseite blockieren oder sie auf eine andere Seite mit schlechteren Konditionen umleiten.”

Geoblocking haben wir sowieso noch nie gemacht – von daher mussten wir auch nichts anpassen. Gem. Passus darf unsere Ware, da urheberrechtlich geschützt, wenigstens weiterhin momentan noch EU-weit verkauft werden.

http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180202IPR97022/online-shoppen-ohne-grenzen

Vielen Dank an alle unsere Kunden!

Eine gute Nachricht bleibt: Unsere digitalen Downloads sind in Deutschland unverändert bei uns erhältlich. In unserem extra für Sie aufgebautem sicheren Downloadcenter.

Wir freuen uns auf Sie!